Seit 2013 gibt es neue Möglichkeiten für seine eventuell mögliche, zukünftige Urteilsunfähigkeit vorzusorgen.
Dies ist mittlerweile bekannt, aber was heisst das genau?
Im Rahmen dieses Referates lernen Sie die verschiedenen Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge wie den Vorsorgeauftrag, die Patientenverfügung oder die Vollmacht kennen. Zudem erfahren Sie auch, welche Vertretungsmöglichkeiten von Gesetzes wegen bestehen.
Fragen wie: „Muss ich für meine Urteilsunfähigkeit vorsorgen“, „was enthält ein Vorsorgeauftrag“, „was macht ein Arzt, wenn keine Patientenverfügung vorliegt“ und „welche Rolle spielt die KESB“ werden praxisnah beantwortet.
Nach dem Referat besteht auch die Möglichkeit Fragen zu stellen. Ziel des Referates ist, dass Sie anschliessend ihre persönliche Situation besser einschätzen können und entscheiden, ob persönliche Vorsorge für die Urteilsunfähigkeit in ihrem Fall nötig ist.
Wir freuen uns, wenn wir Sie zu diesem interessanten und spannenden Referat begrüssen dürfen.